Ausdruck vom 19.03.2024

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© Patent- und Markenzentrum Baden-Württemberg

Das Patent

Oder suchen Sie →  Informationen zum Gebrauchsmuster?

1. Wofür bekommen Sie ein Patent?

Technische Erfindungen können patentiert und so vor Nachahmung durch Konkurrenten geschützt werden. Patente werden erteilt für technische Erfindungen, die weltweit neu sind, sich vom Stand der Technik abheben und wirtschaftlich verwertbar sind.

Zum Patent können Erfindungen aus allen Bereichen der Technik angemeldet werden. Nicht dazu gehören zum Beispiel Entdeckungen, wissenschaftliche Theorien, mathematische Methoden, Design, Geschäftsideen, Pläne, Regeln und Verfahren für gedankliche und geschäftliche Tätigkeiten, Regeln und Verfahren für Organisationsmodelle und Spiele, Pflanzensorten und Tierrassen. Software kann nur in sehr engen Grenzen und unter bestimmten Voraussetzungen geschützt werden.

Vor einer Anmeldung sollten Sie sich unbedingt darüber informieren, welche älteren Schutzrechte bereits existieren. Eine Recherche zum Stand der Technik können Sie z.B. im Informationszentrum Patente in lizenzierten Datenbanken kostenlos selbst durchführen. Eine → Patentrecherche im Internet ist ebenso möglich. Ein Patent bekommen Sie nur erteilt, wenn Sie die Erfindung vor dem Anmeldetag absolut geheim halten. Das bedeutet, dass Sie zuerst die Erfindung beim Deutschen Patent- und Markenamt anmelden müssen, bevor Sie sie Dritten im Internet, auf Messen, in Fachartikeln, in Verkaufsgesprächen etc. vorstellen.

Erfindungen von Arbeitnehmern unterliegen dem Arbeitnehmererfindergesetz. Eigene Erfindungen müssen dem Arbeitgeber unverzüglich gemeldet werden. Informieren Sie sich frühzeitig über Ihre Rechte und Pflichten.

2. Wie melden Sie ein Patent an?

Die Anmeldung muss schriftlich erfolgen. Sie müssen die Erfindung so vollständig beschreiben, dass sie ein Fachmann nachvollziehen und nachbauen kann. Das amtliche Anmeldeformular unterstützt Sie dabei, wichtige Angaben nicht zu vergessen. Die → Unterlagen finden Sie auf den Seiten des Deutschen Patent- und Markenamtes.

Die sachkundige Formulierung der Patentanmeldung und insbesondere der Patentansprüche ist von zentraler Bedeutung. Fehlende Merkmale können nicht mehr nachträglich in die Unterlagen aufgenommen werden. Obwohl es rechtlich nicht erforderlich ist, empfiehlt es sich, die Anmeldung durch einen Patentanwalt ausarbeiten zu lassen.

Damit Ihre Erfindung auch bearbeitet und ein Patent erteilt werden kann, müssen Sie innerhalb von sieben Jahren einen Antrag auf Prüfung des Patents stellen. Es ist in der Regel sinnvoll, den Prüfungsantrag gleichzeitig mit der Anmeldung zu stellen.

Die eingereichte Anmeldung wird nach dem Anmeldetag zunächst 18 Monate lang geheim gehalten und erst dann in Form einer „Offenlegungsschrift“ veröffentlicht.
Das Patenterteilungsverfahren ist durchschnittlich nach 2-3 Jahren abgeschlossen. Das erteilte Patent wird als Patentschrift veröffentlicht. Ab diesem Zeitpunkt können Sie Ansprüche gegen Dritte geltend machen.

3. Wo können Sie Ihre Patentanmeldung einreichen?

Sie können die Anmeldeunterlagen entweder beim Deutschen Patent- und Markenamt in München oder beim → Patent- und Markenzentrum Baden-Württemberg in Stuttgart einreichen. Die Einreichung ist per Post, per Fax oder auch persönlich möglich. Mit dem Eingang der Unterlagen ist Ihr Anmeldetag festgelegt.

Der Anmeldetag ist sehr wichtig. Er stellt sicher, dass Ihren Konkurrenten für gleiche Erfindungen, die später angemeldet werden, kein Patent erteilt wird.

4. Welche Rechte haben Sie?

Angemeldete Erfindungen werden veröffentlicht und tragen damit zum technischen Fortschritt bei. Im Gegenzug bekommt der Anmelder dafür das zeitlich begrenzte Recht, über seine Erfindung alleine zu verfügen. Er kann auch Lizenzen vergeben. Ohne seine Zustimmung darf kein Dritter die patentierte Erfindung herstellen, anbieten, in Verkehr bringen, gebrauchen oder nach Deutschland einführen.

Die Schutzdauer beträgt maximal 20 Jahre. Ab dem dritten Jahr nach dem Anmeldetag fallen Jahresgebühren zur Aufrechterhaltung an.

5. Gebühren für eine deutsche Patentanmeldung

  • Anmeldegebühr: 60 € ; (bei Anmeldung in Papierform, inkl. 10 Patentansprüche)
  • Prüfungsantrag: 350 €

Eine umfangreiche Liste aller weiteren Gebühren finden Sie im → Kostenmerkblatt des DPMA.

6. Patentschutz im Ausland

Nachdem Sie Ihre Anmeldung eingereicht haben, haben Sie max. 12 Monate Zeit, auch in anderen Staaten Schutz für Ihre Erfindung zu beantragen. Die Kosten dafür sind allerdings erheblich und es sollte grundsätzlich ein Patentanwalt hinzugezogen werden.