Eine Marke ist wie ein Fingerabdruck: Sie führt den Käufer einer Ware oder Dienstleistung direkt zum Anbieter. Sie bürgt für Sicherheit und Qualität und dient der Unterscheidung von Konkurrenzangeboten. Die Marke erleichtert somit die Kaufentscheidung.
Marken sind Zeichen aller Art – Begriffe, Logos, Slogans, Farben, dreidimensionale Formen, Erkennungsmelodien –, die Waren oder Dienstleistungen kennzeichnen.
Die Marke muss unterscheidungskräftig sein. Nicht eintragungsfähig sind allgemeinübliche Begriffe, die die angebotenen Waren und Dienstleistungen beschreiben.
Das Deutsche Patent- und Markenamt prüft bei einer Markenanmeldung nicht nach, ob im Register bereits identische oder ähnliche Marken eingetragen sind. Ersparen Sie sich deshalb möglichen Ärger und unnötige Kosten, indem Sie rechtzeitig überprüfen, ob Ihre anvisierte Marke oder Ihr Firmenname bereits von anderen geschützt wurde. Im Informationszentrum Patente können Sie kostenlos selbst recherchieren. Eine Recherche ist ebenso im Internet möglich. Hinweise und die Links finden Sie hier. Zusätzlich kann es sinnvoll sein, eine Recherche in kostenpflichtigen Datenbanken von erfahrenen Rechercheuren durchführen zu lassen, z.B. des Informationszentrums Patente.
Eine deutsche Marke können Sie beim Deutschen Patent- und Markenamt anmelden. Das amtliche Anmeldeformular unterstützt Sie dabei, wichtige Angaben nicht zu übersehen. Sie müssen genau angeben, wie die Marke lauten soll und für welche Waren und Dienstleistungen Sie den Markenschutz haben möchten. Die Unterlagen finden Sie auf den Seiten des Deutschen Patent- und Markenamtes unter "Formulare".
Sie können die Anmeldeunterlagen entweder beim Deutschen Patent- und Markenamt in
München oder beim Informationszentrum Patente in Stuttgart einreichen. Die Einreichung
ist per Post, per Fax oder auch persönlich möglich. Mit dem Eingang der Unterlagen ist Ihr
Anmeldetag festgelegt.
Weitere Informationen
zur Entgegennahme durch das IP
Nur Sie als Markeninhaber dürfen Ihre registrierte Marke für die angemeldeten Warengruppen oder Dienstleistungen verwenden. Sie können auch Lizenzen vergeben. Ihre registrierte Marke dürfen Sie mit dem ® versehen und Ihre Waren damit kennzeichnen. Wer eine geschützte Marke unbefugt nutzt, kann auf Unterlassung, Schadenersatz und sogar auf Vernichtung der unberechtigt gekennzeichneten Ware verklagt werden. Der Schutz beträgt zunächst zehn Jahre und kann beliebig oft um weitere zehn Jahre verlängertwerden. Dafür fallen jeweils Gebühren an.
Nachdem Ihre Marke eingetragen und veröffentlicht wurde, können Inhaber älterer Marken innerhalb von drei Monaten Widerspruch erheben. Ist der Widerspruch erfolgreich, wird die jüngere Marke gelöscht oder deren Schutzumfang eingeschränkt. Wenn eingetragene Marken nicht innerhalb von fünf Jahren benutzt werden, können Dritte deren Löschung beantragen.
Es kann eine Europäische Gemeinschaftsmarke angemeldet werden, die Schutz in allen Staaten
der Europäischen Union gewährt. Anmeldungen für Gemeinschaftsmarken sollten direkt
beim Harmonisierungsamt für den
Binnenmarkt (HABM) eingereicht werden.
Das HABM prüft die Anmeldung zunächst auf sogenannte absolute Schutzhindernisse. Nach
positivem Abschluß dieser Prüfung wird die angemeldete Marke im Blatt für Gemeinschaftsmarken
veröffentlicht. Innerhalb von drei Monaten nach dieser Veröffentlichung können Widersprüche
gegen die Eintragung der Marke erhoben werden.
Nach dem Madrider Markenabkommen (MMA) bzw. dem Protokoll zum Madrider Markenabkommen (PMMA)
kann eine Marke durch eine Registrierung bei der WIPO (Weltorganisation für Geistiges Eigentum)
für mehrere Staaten
geschützt werden.
Die Internationale Registrierung ergibt keinen weltweit gültigen
Schutz. Eine nach dem MMA bzw. PMMA eingetragene Marke kann nur in den
Staaten Schutz erlangen, die an das MMA bzw. PMMA gebunden sind.
Die WIPO gibt die WIPO Gazette of International Marks (früher:
Les Marques Internationales) heraus, in der die international registrierten
Marken veröffentlicht werden.