Patent und Gebrauchsmuster

Patent

Technische Erfindungen wirksam schützen

Technische Erfindungen können patentiert und so vor Nachahmung durch Konkurrenten geschützt werden. Sichern Sie mit Patenten Ihren technologischen Fortschritt ab, bauen Sie Ihren Marktvorsprung aus und erzielen Sie zusätzliche Einnahmen durch Lizenzvergaben.

Wofür bekommen Sie ein Patent?

Patente werden erteilt für technische Erfindungen, die weltweit neu sind, sich vom Stand der Technik abheben und wirtschaftlich verwertbar sind.

Was können Sie anmelden?

Zum Patent können Erfindungen aus allen Bereichen der Technik angemeldet werden.

Nicht dazu gehören:

  • Entdeckungen
  • wissenschaftliche Theorien
  • mathematische Methoden
  • Design
  • Geschäftsideen
  • Pläne, Regeln und Verfahren für gedankliche und geschäftliche Tätigkeiten, für Organisationsmodelle und Spiele
  • Pflanzensorten, Tierrassen

Software kann unter bestimmten Voraussetzungen geschützt werden. Hierzu empfiehlt es sich, einen Patentanwalt zu konsultieren. Ein Patent bekommen Sie nur erteilt, wenn Sie die Erfindung vor dem Anmeldetag absolut geheim halten. Das bedeutet, dass Sie zuerst die Erfindung beim Deutschen Patent- und Markenamt anmelden müssen, bevor Sie sie Dritten im Internet, auf Messen, in Fachartikeln, in Verkaufsgesprächen etc. vorstellen.

Vor einer Anmeldung sollten Sie sich unbedingt darüber informieren, welche älteren Schutzrechte bereits existieren.
Eine Recherche zum Stand der Technik können Sie z.B. im Informationszentrum Patente in lizenzierten Datenbanken kostenlos selbst durchführen. Eine Patentrecherche im Internet ist ebenso möglich.

Wie melden Sie an?

Die Anmeldung muss schriftlich erfolgen. Sie müssen die Erfindung so vollständig beschreiben, dass sie ein Fachmann nachvollziehen und nachbauen kann. Das amtliche Anmeldeformular unterstützt Sie dabei, wichtige Angaben nicht zu vergessen. Die Unterlagen finden Sie auf den Seiten des Deutschen Patent- und Markenamtes unter "Formulare / Merkblätter".

Die sachkundige Formulierung der Patentanmeldung und insbesondere der Patentansprüche ist von zentraler Bedeutung. Fehlende Merkmale können nicht mehr nachträglich in die Unterlagen aufgenommen werden. Obwohl es rechtlich nicht erforderlich ist, empfiehlt es sich, die Anmeldung durch einen Patentanwalt ausarbeiten zu lassen.

Damit Ihre Erfindung auch bearbeitet und ein Patent erteilt werden kann, müssen Sie innerhalb von sieben Jahren einen Antrag auf Prüfung des Patents stellen. Es ist in der Regel sinnvoll, den Prüfungsantrag gleichzeitig mit der Anmeldung zu stellen.

Die eingereichte Anmeldung wird nach dem Anmeldetag zunächst 18 Monate lang geheim gehalten und erst dann in Form einer „Offenlegungsschrift“ veröffentlicht.
Das Patenterteilungsverfahren ist durchschnittlich nach 2-3 Jahren abgeschlossen. Das erteilte Patent wird als „Patentschrift“ veröffentlicht. Ab diesem Zeitpunkt können Sie Ansprüche gegen Dritte geltend machen.

Wo können Sie Ihre Anmeldung einreichen?

Sie können die Anmeldeunterlagen entweder beim Deutschen Patent- und Markenamt in München oder beim Informationszentrum Patente in Stuttgart einreichen. Die Einreichung ist per Post, per Fax oder auch persönlich möglich. Mit dem Eingang der Unterlagen ist Ihr Anmeldetag festgelegt.

Der Anmeldetag ist sehr wichtig. Er stellt sicher, dass Ihren Konkurrenten für gleiche Erfindungen, die später angemeldet werden, kein Patent erteilt wird.

Welche Rechte haben Sie?

Angemeldete Erfindungen werden veröffentlicht und tragen damit zum technischen Fortschritt bei. Im Gegenzug bekommt der Anmelder dafür das zeitlich begrenzte Recht, über seine Erfindung alleine zu verfügen. Er kann auch Lizenzen vergeben. Ohne seine Zustimmung darf kein Dritter die patentierte Erfindung herstellen, anbieten, in Verkehr bringen, gebrauchen oder nach Deutschland einführen.

Die Schutzdauer beträgt maximal 20 Jahre. Ab dem dritten Jahr nach dem Anmeldetag fallen Jahresgebühren zur Aufrechterhaltung an.

Gebühren

  • Anmeldegebühr: 60 € ; (bei Anmeldung in Papierform, inkl. 10 Patentansprüche)
  • Prüfungsantrag: 350 €

Patentschutz im Ausland

Nachdem Sie Ihre Anmeldung eingereicht haben, haben Sie max. 12 Monate Zeit, auch in anderen Staaten Schutz für Ihre Erfindung zu beantragen. Die Kosten dafür sind allerdings erheblich und es sollte grundsätzlich ein Patentanwalt hinzugezogen werden.

Sind Sie Arbeitnehmer?

Erfindungen von Arbeitnehmern unterliegen dem Arbeitnehmererfindergesetz. Eigene Erfindungen müssen dem Arbeitgeber unverzüglich gemeldet werden. Informieren Sie sich frühzeitig über Ihre Rechte und Pflichten.

Weitere Informationen:

Gebrauchsmuster

Schneller Schutz Ihrer Erfindungen

Da das Gebrauchsmuster schnell eingetragen wird – es wird nicht inhaltlich geprüft –, kann es eine ideale Ergänzung zur Patentanmeldung sein, deren Bearbeitung wesentlich länger dauert.

Wofür erhalten Sie ein Gebrauchsmuster?

Gebrauchsmuster werden eingetragen für technische Erfindungen, die neu sind, sich vom Stand der Technik abheben und wirtschaftlich verwertbar sind.

Wie unterscheidet es sich vom Patent?

Zum Gebrauchsmuster können Erfindungen aus allen Bereichen der Technik angemeldet werden. Anders als beim Patent sind Verfahren von der Eintragung ausgeschlossen.

Nicht dazu gehören:

  • Entdeckungen
  • wissenschaftliche Theorien
  • mathematische Methoden
  • Design
  • Pläne, Regeln und Verfahren für gedankliche und geschäftliche Tätigkeiten, für Organisationsmodelle und Spiele
  • Verfahren
  • Pflanzensorten, Tierarten

Die Erfindung sollten Sie vor der Anmeldung geheim halten. Haben Sie jedoch Ihre Erfindung bis max. sechs Monate vor der Anmeldung selbst veröffentlicht, so steht dies der Eintragung eines Gebrauchsmusters nicht im Wege. Beachten Sie jedoch: Diese Neuheitsschonfrist gilt nur für Deutschland und nicht für Patente, denn hier muss die Erfindung am Tag der Anmeldung absolut neu sein!

Ca. 2-3 Monate nach der Anmeldung wird das Gebrauchsmuster eingetragen und veröffentlicht.

Da das Patent- und Markenamt bei der Eintragung keine inhaltliche Prüfung auf Neuheit und Erfindungshöhe durchführt, ist oft fraglich, ob ein Gebrauchsmuster tatsächlich die o.g. Voraussetzungen erfüllt. Erst im Streitfall wird durch das Gericht ermittelt, ob das Gebrauchsmuster rechtsbeständig ist. Falls nicht, können hohe Kosten, wie z. B. Anwalts-, Gerichtsgebühren und Schadenersatzforderungen auf Sie zukommen.

Verringern Sie dieses Risiko, indem Sie selbst vor der Anmeldung nach dem Stand der Technik recherchieren, z.B. kostenlos im Informationszentrum Patente. Eine Recherche im Internet ist ebenso möglich. Hinweise und den Link erhalten Sie hier.
Mit bzw. nach der Anmeldung haben Sie die Option, einen Rechercheantrag beim Deutschen Patent- und Markenamt zu stellen. Dies stellt eine zusätzliche Sicherheit dar, sie müssen das Ergebnis jedoch selbst bewerten.

Die Schutzdauer beträgt maximal 10 Jahre. Ab dem vierten Jahr fallen Gebühren zur Aufrechterhaltung an.

Gebühren
  • Anmeldegebühr: 40 €
  • Rechercheantrag (optional): 250 €
Gebrauchsmusterschutz im Ausland

Im Gegensatz zum Patent gibt es kein europäisches oder internationales Gebrauchsmuster. Teilweise gibt es auch in anderen Ländern eine Alternative zum Patent, dies muss aber für jedes Land einzeln überprüft werden. Eine Liste, die die Patentämter aller Länder beinhaltet finden Sie beim Deutschen Patent- und Markenamt.

Unterschied zum Patent auf einen Blick
  • Verfahren sind nicht schutzfähig
  • Keine inhaltliche Prüfung auf Neuheit und Erfindungshöhe
  • Neuheitsschonfrist von 6 Monaten
  • Die Schutzdauer beträgt max. 10 Jahre
Weitere Informationen: