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Fragen und AntwortenSchutz von technischen Erfindungen (Patente und Gebrauchsmuster)Die hier aufgeführten Informationen wurden sorgfältig erarbeitet. Dennoch kann für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben keine Haftung übernommen werden.Wenn Sie eine Frage haben, die hier nicht enthalten ist, können Sie sich selbstverständlich direkt an uns wenden (z. B. telefonisch). Kontaktmöglichkeiten finden Sie unter Kontakt.
FragenAllgemeinSchutzvoraussetzungen
Anmeldungsverfahren Schutzwirkung Schutz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland Kosten
Verschiedenes
AntwortenDurch welche Art von Schutzrecht kann man eine technische Erfindung schützen lassen?Eine technische Erfindung kann in Deutschland durch ein Patent oder ein Gebrauchsmuster geschützt werden. Es kann auch unter Umständen ein Patent und ein Gebrauchsmuster für ein und dieselbe Erfindung angemeldet werden.
Worin besteht der Unterschied zwischen Patent und Gebrauchsmuster? Patent und Gebrauchsmuster sind beides Schutzrechte für technische Erfindungen. Der wichtigste Unterschied zwischen diesen beiden Schutzrechten besteht darin, daß eine zum Patent angemeldete Erfindung inhaltlich und formal geprüft wird, eine zum Gebrauchsmuster angemeldete Erfindung jedoch nur formal, also u. a. nicht darauf, ob die angemeldete Erfindung neu ist.
Wesentliche Unterschiede zwischen Patent und Gebrauchsmuster im Überblick
Bitte beachten Sie hinsichtlich Gebühren unseren Redaktionshinweis.
Kann jeder ein Patent oder Gebrauchsmuster anmelden? Inländer oder Personen mit Sitz in Deutschland können das Patent- bzw. Gebrauchsmusterverfahren selbständig durchführen. Andere Personen müssen sich von einem Anwalt vertreten lassen.
Muss für eine Patent- oder Gebrauchsmusteranmeldung ein fertiger Prototyp der Erfindung vorhanden sein? Das Patent- oder Gebrauchsmusterverfahren wird auf Grundlage der eingereichten Anmeldeunterlagen durchgeführt; ein Prototyp wird dabei normalerweise nicht benötigt. Eine bestimmte Erfindung ist in einem anderen Land bereits geschützt, jedoch noch nicht in Deutschland. Kann ich diese Erfindung dann in Deutschland für mich als Patent oder Gebrauchsmuster anmelden? Deutsche Patente werden nur für Erfindungen erteilt, die neu sind. Wenn also eine Erfindung von einem anderen im Ausland bereits geschützt (oder auch nur in irgendeiner Form veröffentlicht) wurde, kann man dafür kein Schutzrecht für Deutschland mehr erhalten.
Das Patent oder Gebrauchsmuster für eine bestimmte Erfindung ist abgelaufen. Kann ich dann dieselbe Erfindung noch einmal als Patent oder Gebrauchsmuster anmelden? Da eine der Voraussetzungen für ein Patent oder Gebrauchsmuster darin besteht, daß die betreffende Erfindung neu sein muss, kann man für den Gegenstand eines erloschenen Schutzrechts kein neues Schutzrecht erhalten. Kann Software über ein Patent geschützt werden? Software als solche gilt als nicht schutzfähig. Allerdings ist dieses Thema sehr komplex und diese Frage für den jeweiligen Einzelfall nicht so einfach zu beantworten, da es unter Umständen durchaus Schutzmöglichkeiten geben kann. Auf jeden Fall ist es ratsam, die Hilfe eines Patentanwalts, der auf diesem Gebiet Erfahrung hat, hinzuzuziehen.
Welche Voraussetzungen muss eine patentfähige Erfindung erfüllen? Eine Erfindung, für die ein deutsches oder europäisches Patent erlangt werden kann, muss neu sein, auf erfinderischer Tätigkeit beruhen und gewerblich anwendbar sein.
Welche Voraussetzungen muss eine gebrauchsmusterfähige Erfindung erfüllen? Eine Erfindung, für die ein wirksames deutsches Gebrauchsmuster erlangt werden kann, muss neu sein (wobei unter Umständen eine sechsmonatige Neuheitsschonfrist existiert), auf einem erfinderischen Schritt beruhen und gewerblich anwendbar sein.
Wo muss ein Patent bzw. Gebrauchsmuster angemeldet werden? Eine deutsche Patent- oder Gebrauchsmusteranmeldung muss beim Deutschen Patentamt eingereicht werden. Dies kann auch über unsere Annahmestelle in Stuttgart geschehen, von wo aus wie Ihre Schutzrechtsanmeldungen fristwahrend nach München weiterleiten. Eine europäische oder internationale Patentanmeldung kann normalerweise ebenfalls beim Deutschen Patentamt eingereicht werden.
Welche Unterlagen müssen bei der Anmeldung eines Patents bzw. Gebrauchsmusters eingereicht werden? Bei einer Patent- oder Gebrauchsmusteranmeldung beim Deutschen Patentamt sind normalerweise folgende Unterlagen einzureichen:
Nähere Angaben finden sich in folgenden Publikationen des Deutschen Patentamts:
Wo sind die Antragsformulare für Patent und Gebrauchsmuster erhältlich? Die Anmeldeformulare für Patent, Gebrauchsmuster, Geschmacksmuster und Marke sind im IP erhältlich und sind auch online beim Deutschen Patentamt verfügbar.
Wird mit der Patentanmeldung sofort das Patentprüfungsverfahren in Gang gesetzt? Das materielle Patentprüfungsverfahren wird erst durch Stellung des Prüfungsantrages in Gang gesetzt. Der Prüfungsantrag kann bereits bei der Anmeldung gestellt werden. Wird innerhalb von sieben Jahren nach der Anmeldung kein Prüfungsantrag gestellt, gilt sie als zurückgenommen.
Wird meine Erfindung im Patentprüfungsverfahren auch auf Ihre Marktfähigkeit geprüft? Nein. Aber es gibt Stellen, die bei der Verwertung und bei der Beurteilung der Erfindung in Bezug auf ihre Vermarktungsfähigkeit behilflich sind.
Wie lange dauert es bis zur Erteilung eines Patents? Der Zeitraum zwischen Anmeldung und Erteilung eines Patents ist je nach den besonderen Umständen unterschiedlich. Dipl.-Ing. Dieter Rebel, Patentprüfer im Deutschen Patentamt und Dozent, nennt als Durchschnittsdauer bis zur Erteilung des Patents zweieinhalb Jahre.
Wie lange dauert es bis zur Eintragung eines Gebrauchsmusters? Der Zeitraum zwischen Anmeldung und Eintragung eines Gebrauchsmusters beträgt normalerweise nur wenige Monate, da die materiellen Schutzvoraussetzungen für ein Gebrauchsmuster (Neuheit, Erfinderischer Schritt und Gewerbliche Anwendbarkeit) nicht im Rahmen des Anmelde- bzw. Eintragungsverfahren geprüft werden. Dipl.-Ing. Dieter Rebel, Patentprüfer im Deutschen Patentamt und Dozent, nennt als Durchschnittsdauer bis zur Eintragung des Gebrauchsmusters drei Monate.
Gibt es Merkblätter des Patentamts zur Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung? Das Deutsche Patentamt veröffentlicht Merkblätter zu allen Arten von Schutzrechtsanmeldungen. Das Merkblatt für Patentanmelder (P 2791) und das Merkblatt für Gebrauchsmusteranmelder (G 6181) sind im IP erhältlich und sind auch online beim Deutschen Patentamt verfügbar.
Wie finde ich einen Patentanwalt?
Im Internet gibt es verschiedene Suchmaschinen, die Ihnen weiterhelfen einen Patentanwalt zu finden.
Welche Schutzwirkung erhält man durch ein Patent oder Gebrauchsmuster? Die Schutzwirkung besteht darin, daß es jedem Dritten verboten ist, ohne Zustimmung des Schutzrechtsinhabers den Gegenstand des Schutzrechts
Wann beginnt die Schutzwirkung bei einer Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung? Bei einer Patentanmeldung beginnt eine eingeschränkte Schutzwirkung mit der Offenlegung der Erfindung (normalerweise 18 Monate nach der Anmeldung). Die volle Schutzwirkung entsteht erst mit der Erteilung des Patents. Bei einer Gebrauchsmusteranmeldung beginnt die Schutzwirkung mit der Eintragung des Gebrauchsmusters.
Wie lange schützt ein Patent bzw. Gebrauchsmuster? Ein deutsches Patent besitzt eine maximale Laufzeit von 20 Jahren ab Anmeldetag. Ein deutsches Gebrauchsmuster besitzt eine maximale Laufzeit von 10 Jahren ab Anmeldetag.
Für welche Länder erhält man Schutzwirkung durch ein deutsches Patent oder Gebrauchsmuster?Ein deutsches Schutzrecht entfaltet seine Schutzwirkung nur auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland.Für welche Länder kann man Schutzwirkung durch ein europäisches Patent erhalten?Durch ein europäisches Patent kann man Schutzwirkung für folgende Staaten erhalten (Stand: 2008):
Für welche Länder kann man Schutzwirkung durch ein international angemeldetes Patent erhalten? Durch ein nach dem PCT (Patent Cooperation Treaty) international angemeldetes Patent kann man Schutzwirkung in ca. 122 Staaten erhalten. Jedoch ist zu beachten, daß durch eine Anmeldung nach dem PCT nicht automatisch ein Patent in jedem ausgewählten Staat bzw. jeder ausgewählten nationalen Patentorganisation erteilt wird. Die Patentanmeldung muss vielmehr nach der Anmeldephase in jedem einzelnen Staat einzeln verfolgt werden.
Gibt es ein Weltpatent, durch das eine Erfindung weltweit geschützt werden kann?Nein. Ein Patent mit weltweiter Schutzwirkung existiert nicht. Die nach dem PCT (Patent Cooperation Treaty) mögliche internationale Patentanmeldung führt nicht zu einem internationalen Patent, sondern nur zu einzelnen nationalen bzw. regionalen Schutzrechten, die aber nach der internationalen Anmeldephase jeweils einzeln weiterverfolgt werden müssen.
Was kostet eine Patentanmeldung?Die amtlichen Gebühren für die Anmeldung eines deutschen Patents (Auswahl):
Bitte beachten Sie hinsichtlich Gebühren unseren Redaktionshinweis. Ab dem 3. Jahr nach der Anmeldung sind zusätzlich Jahresgebühren zu entrichten. Außer den amtlichen Gebühren sind bei Vertretung durch einen Patent- oder Rechtsanwalt dessen Honorare und Auslagen zu berücksichtigen. Da es keine Gebührenordung für Patentanwälte gibt, sind die Kosten frei vereinbar. Die Anwaltskosten betragen normalerweise ein Vielfaches der amtlichen Gebühren.Bitte beachten Sie auch die Warnhinweise des Deutschen Patent- und Markenamts hinsichtlich irreführender Zahlungsaufforderungen.
Was kostet eine Gebrauchsmusteranmeldung?Die amtlichen Gebühren für die Anmeldung eines deutschen Gebrauchsmusters (Auswahl):
Bitte beachten Sie hinsichtlich Gebühren unseren Redaktionshinweis. Das Gebrauchsmuster ist damit zunächst für drei Jahre gültig und kann dann verlängert werden, wofür Verlängerungsgebühren erhoben werden. Außer den amtlichen Gebühren sind bei Vertretung durch einen Patent- oder Rechtsanwalt dessen Honorare und Auslagen zu berücksichtigen. Da es keine Gebührenordung für Patentanwälte gibt, sind die Kosten frei vereinbar. Die Anwaltskosten betragen normalerweise ein Mehrfaches der amtlichen Gebühren.
Was kostet ein europäisches Patent?Die amtlichen Gebühren für eine Patentanmeldung beim Europäischen Patentamt (Auswahl):
Bitte beachten Sie hinsichtlich Gebühren unseren Redaktionshinweis. Da ein europäisches Patent nach der Erteilung in ein Bündel von nationalen Patenten zerfällt, müssen neben diesen amtlichen Gebühren je nach benannten Ländern noch verschiedene Kosten für Übersetzungen, nationale Jahresgebühren, und Anwaltskosten berücksichtigt werden, die normalerweise ein Vielfaches der genannten Amtsgebühren beim Europäischen Patentamt betragen.
Was kostet eine internationale Patentanmeldung?Die amtlichen Gebühren für eine internationale Patentanmeldung bei der WIPO über das Deutsche bzw. Europäische Patentamt (Auswahl):
Bitte beachten Sie hinsichtlich Gebühren unseren Redaktionshinweis. Da eine internationale Patentanmeldung nur das Anmeldeverfahren für nachfolgende nationale oder regionale Patentanmeldungen regelt und nicht zu einem internationalen Patent führt, können die genannten amtlichen Gebühren nur als Anhaltspunkte für die erste Phase einer internationalen Patentanmeldung gelten. Daneben müssen neben diesen amtlichen Gebühren noch verschiedene Kosten berücksichtigt werden, die normalerweise ein Vielfaches der genannten Amtsgebühren betragen.
Kann man auch im Internet nach bereits vorhandenen Patenten und Gebrauchsmustern recherchieren? Ja. Dabei sind folgende unterschiedliche Angebote vorhanden:
Wie kann man erfahren, ob ein bestimmtes Patent oder Gebrauchsmuster noch gültig ist? Der Rechtsstand eines Patents oder Gebrauchsmusters wird bei dem zuständigen Amt in Datenbanken, auch Rollen genannt, erfaßt und bei Bedarf aktualisiert. Das IP hat Zugriff auf den Rechtsstand diverser Länder und kann Auszüge erstellen. Nähere Auskünfte finden sich unter "Dienstleistungen: Rechtsstandsauskünfte zu Schutzrechten".
© Informationszentrum Patente 1997-2010   Ι   Letzte Änderung: 02.08.2010   Ι  
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