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Fragen und Antworten

Schutz von technischen Erfindungen (Patente und Gebrauchsmuster)

Die hier aufgeführten Informationen wurden sorgfältig erarbeitet. Dennoch kann für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben keine Haftung übernommen werden.

Wenn Sie eine Frage haben, die hier nicht enthalten ist, können Sie sich selbstverständlich direkt an uns wenden (z. B. telefonisch).

Kontaktmöglichkeiten finden Sie unter Kontakt.


Fragen

Allgemein
Durch welche Art von Schutzrecht kann man eine technische Erfindung schützen lassen?
Worin besteht der Unterschied zwischen Patent und Gebrauchsmuster?
Kann jeder ein Patent oder Gebrauchsmuster anmelden?
Muss für eine Patent- oder Gebrauchsmusteranmeldung ein fertiger Prototyp der Erfindung vorhanden sein?
Eine bestimmte Erfindung ist in einem anderen Land bereits geschützt, jedoch noch nicht in Deutschland. Kann ich diese Erfindung dann in Deutschland für mich als Patent oder Gebrauchsmuster anmelden?
Das Patent oder Gebrauchsmuster für eine bestimmte Erfindung ist abgelaufen. Kann ich dann dieselbe Erfindung noch einmal als Patent oder Gebrauchsmuster anmelden?
Kann Software über ein Patent geschützt werden?

Schutzvoraussetzungen
Welche Voraussetzungen muss eine patentfähige Erfindung erfüllen?
Welche Voraussetzungen muss eine gebrauchsmusterfähige Erfindung erfüllen?

Anmeldungsverfahren
Wo muss ein Patent bzw. Gebrauchsmuster angemeldet werden?
Welche Unterlagen müssen bei der Anmeldung eines Patents bzw. Gebrauchsmusters eingereicht werden?
Wo sind die Antragsformulare für Patent und Gebrauchsmuster erhältlich?
Wird mit der Patentanmeldung sofort das Patentprüfungsverfahren in Gang gesetzt?
Wird meine Erfindung im Patentprüfungsverfahren auch auf Ihre Marktfähigkeit geprüft?
Wie lange dauert es bis zur Erteilung eines Patents?
Wie lange dauert es bis zur Eintragung eines Gebrauchsmusters?
Gibt es Merkblätter des Patentamts zur Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung?
Wie finde ich einen Patentanwalt?

Schutzwirkung
Welche Schutzwirkung erhält man durch ein Patent oder Gebrauchsmuster?
Wann beginnt die Schutzwirkung bei einer Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung?
Wie lange schützt ein Patent bzw. Gebrauchsmuster?
Für welche Länder erhält man Schutzwirkung durch ein deutsches Patent oder Gebrauchsmuster?

Schutz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland
Für welche Länder kann man Schutzwirkung durch ein europäisches Patent erhalten?
Gibt es ein Weltpatent, durch das eine Erfindung weltweit geschützt werden kann?
Für welche Länder kann man Schutzwirkung durch ein international angemeldetes Patent erhalten?

Kosten
Was kostet eine Patentanmeldung?
Was kostet eine Gebrauchsmusteranmeldung?
Was kostet ein europäisches Patent?
Was kostet eine internationale Patentanmeldung?

Verschiedenes
Kann man auch im Internet nach bereits vorhandenen Patenten oder Gebrauchsmustern recherchieren?
Wie kann man erfahren, ob ein bestimmtes Patent oder Gebrauchsmuster noch gültig ist?


Antworten

Durch welche Art von Schutzrecht kann man eine technische Erfindung schützen lassen?

Eine technische Erfindung kann in Deutschland durch ein Patent oder ein Gebrauchsmuster geschützt werden. Es kann auch unter Umständen ein Patent und ein Gebrauchsmuster für ein und dieselbe Erfindung angemeldet werden.

Weiterführendes:
Martin Wilhelm: Patente und Gebrauchsmuster
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Worin besteht der Unterschied zwischen Patent und Gebrauchsmuster?

Patent und Gebrauchsmuster sind beides Schutzrechte für technische Erfindungen. Der wichtigste Unterschied zwischen diesen beiden Schutzrechten besteht darin, daß eine zum Patent angemeldete Erfindung inhaltlich und formal geprüft wird, eine zum Gebrauchsmuster angemeldete Erfindung jedoch nur formal, also u. a. nicht darauf, ob die angemeldete Erfindung neu ist.

Wesentliche Unterschiede zwischen Patent und Gebrauchsmuster im Überblick

 PatentGebrauchsmuster
Prüfung durch das PatentamtInhaltliche und formale PrüfungKeine inhaltliche Prüfung
Maximale Laufzeit20 Jahre10 Jahre
SchutzgegenständeTechnische Gegenstände
Chemische Erzeugnisse
Verfahren (u. a. Produktionsverfahren)
Technische Gegenstände
Chemische Erzeugnisse
SchutzausschlüssePflanzensorten
Tierarten
Verfahren
Pflanzensorten
Tierarten
SchutzvoraussetzungenNeuheit
Erfinderische Tätigkeit
Gewerbliche Anwendbarkeit
Neuheit
Erfinderischer Schritt
Gewerbliche Anwendbarkeit
Schonfrist für die Voraussetzung der Neuheitkeine6 Monate
Dauer bis zur Eintragung bzw. Erteilungca. 2 Jahre oder mehrca. 2 bis 5 Monate
Kosten (Amtsgebühren)ca. 480 Euro bis zur Erteilung 40 Euro bis zur Eintragung

Bitte beachten Sie hinsichtlich Gebühren unseren Redaktionshinweis.

Weiterführendes:
Martin Wilhelm: Patente und Gebrauchsmuster
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Kann jeder ein Patent oder Gebrauchsmuster anmelden?

Inländer oder Personen mit Sitz in Deutschland können das Patent- bzw. Gebrauchsmusterverfahren selbständig durchführen. Andere Personen müssen sich von einem Anwalt vertreten lassen.

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Muss für eine Patent- oder Gebrauchsmusteranmeldung ein fertiger Prototyp der Erfindung vorhanden sein?

Das Patent- oder Gebrauchsmusterverfahren wird auf Grundlage der eingereichten Anmeldeunterlagen durchgeführt; ein Prototyp wird dabei normalerweise nicht benötigt.

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Eine bestimmte Erfindung ist in einem anderen Land bereits geschützt, jedoch noch nicht in Deutschland. Kann ich diese Erfindung dann in Deutschland für mich als Patent oder Gebrauchsmuster anmelden?

Deutsche Patente werden nur für Erfindungen erteilt, die neu sind. Wenn also eine Erfindung von einem anderen im Ausland bereits geschützt (oder auch nur in irgendeiner Form veröffentlicht) wurde, kann man dafür kein Schutzrecht für Deutschland mehr erhalten.

Weiterführendes:
Martin Wilhelm: Patente und Gebrauchsmuster
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Das Patent oder Gebrauchsmuster für eine bestimmte Erfindung ist abgelaufen. Kann ich dann dieselbe Erfindung noch einmal als Patent oder Gebrauchsmuster anmelden?

Da eine der Voraussetzungen für ein Patent oder Gebrauchsmuster darin besteht, daß die betreffende Erfindung neu sein muss, kann man für den Gegenstand eines erloschenen Schutzrechts kein neues Schutzrecht erhalten.

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Kann Software über ein Patent geschützt werden?

Software als solche gilt als nicht schutzfähig. Allerdings ist dieses Thema sehr komplex und diese Frage für den jeweiligen Einzelfall nicht so einfach zu beantworten, da es unter Umständen durchaus Schutzmöglichkeiten geben kann. Auf jeden Fall ist es ratsam, die Hilfe eines Patentanwalts, der auf diesem Gebiet Erfahrung hat, hinzuzuziehen.

Weiterführendes:
Dipl.-Phys. Markus Hössle: Software und Patentschutz
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Welche Voraussetzungen muss eine patentfähige Erfindung erfüllen?

Eine Erfindung, für die ein deutsches oder europäisches Patent erlangt werden kann, muss neu sein, auf erfinderischer Tätigkeit beruhen und gewerblich anwendbar sein.

Weiterführendes:
Martin Wilhelm: Patente und Gebrauchsmuster
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Welche Voraussetzungen muss eine gebrauchsmusterfähige Erfindung erfüllen?

Eine Erfindung, für die ein wirksames deutsches Gebrauchsmuster erlangt werden kann, muss neu sein (wobei unter Umständen eine sechsmonatige Neuheitsschonfrist existiert), auf einem erfinderischen Schritt beruhen und gewerblich anwendbar sein.

Weiterführendes:
Martin Wilhelm: Patente und Gebrauchsmuster
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Wo muss ein Patent bzw. Gebrauchsmuster angemeldet werden?

Eine deutsche Patent- oder Gebrauchsmusteranmeldung muss beim Deutschen Patentamt eingereicht werden. Dies kann auch über unsere Annahmestelle in Stuttgart geschehen, von wo aus wie Ihre Schutzrechtsanmeldungen fristwahrend nach München weiterleiten.

Eine europäische oder internationale Patentanmeldung kann normalerweise ebenfalls beim Deutschen Patentamt eingereicht werden.

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Welche Unterlagen müssen bei der Anmeldung eines Patents bzw. Gebrauchsmusters eingereicht werden?

Bei einer Patent- oder Gebrauchsmusteranmeldung beim Deutschen Patentamt sind normalerweise folgende Unterlagen einzureichen:

  • Das ausgefüllte Antragsformular
  • Schutzansprüche
  • Beschreibung
  • Gegebenenfalls Zeichnungen
  • Eine Zusammenfassung der Erfindung
  • Erfinderbenennung (nur bei Patenten)
Ein Beispiel dafür, wie eine Anmeldung aussehen kann, finden Sie unter unserer Rubrik Schutzrechte

Nähere Angaben finden sich in folgenden Publikationen des Deutschen Patentamts:

Weiterführendes:
Martin Wilhelm: Patente und Gebrauchsmuster
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Wo sind die Antragsformulare für Patent und Gebrauchsmuster erhältlich?

Die Anmeldeformulare für Patent, Gebrauchsmuster, Geschmacksmuster und Marke sind im IP erhältlich und sind auch online beim Deutschen Patentamt verfügbar.

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Wird mit der Patentanmeldung sofort das Patentprüfungsverfahren in Gang gesetzt?

Das materielle Patentprüfungsverfahren wird erst durch Stellung des Prüfungsantrages in Gang gesetzt. Der Prüfungsantrag kann bereits bei der Anmeldung gestellt werden. Wird innerhalb von sieben Jahren nach der Anmeldung kein Prüfungsantrag gestellt, gilt sie als zurückgenommen.

Weiterführendes:
Martin Wilhelm: Patente und Gebrauchsmuster
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Wird meine Erfindung im Patentprüfungsverfahren auch auf Ihre Marktfähigkeit geprüft?

Nein. Aber es gibt Stellen, die bei der Verwertung und bei der Beurteilung der Erfindung in Bezug auf ihre Vermarktungsfähigkeit behilflich sind.

Weiterführendes:
Wolfgang Müller: Der Vermarktungsprozess von Innovationen
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Wie lange dauert es bis zur Erteilung eines Patents?

Der Zeitraum zwischen Anmeldung und Erteilung eines Patents ist je nach den besonderen Umständen unterschiedlich. Dipl.-Ing. Dieter Rebel, Patentprüfer im Deutschen Patentamt und Dozent, nennt als Durchschnittsdauer bis zur Erteilung des Patents zweieinhalb Jahre.

Weiterführendes:
Dipl.-Ing. Dieter Rebel: Schutzrechte
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Wie lange dauert es bis zur Eintragung eines Gebrauchsmusters?

Der Zeitraum zwischen Anmeldung und Eintragung eines Gebrauchsmusters beträgt normalerweise nur wenige Monate, da die materiellen Schutzvoraussetzungen für ein Gebrauchsmuster (Neuheit, Erfinderischer Schritt und Gewerbliche Anwendbarkeit) nicht im Rahmen des Anmelde- bzw. Eintragungsverfahren geprüft werden. Dipl.-Ing. Dieter Rebel, Patentprüfer im Deutschen Patentamt und Dozent, nennt als Durchschnittsdauer bis zur Eintragung des Gebrauchsmusters drei Monate.

Weiterführendes:
Dipl.-Ing. Dieter Rebel: Schutzrechte
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Gibt es Merkblätter des Patentamts zur Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung?

Das Deutsche Patentamt veröffentlicht Merkblätter zu allen Arten von Schutzrechtsanmeldungen. Das Merkblatt für Patentanmelder (P 2791) und das Merkblatt für Gebrauchsmusteranmelder (G 6181) sind im IP erhältlich und sind auch online beim Deutschen Patentamt verfügbar.

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Wie finde ich einen Patentanwalt?

Im Internet gibt es verschiedene Suchmaschinen, die Ihnen weiterhelfen einen Patentanwalt zu finden.
Hier bekommen Sie eine Auswahl.

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Welche Schutzwirkung erhält man durch ein Patent oder Gebrauchsmuster?

Die Schutzwirkung besteht darin, daß es jedem Dritten verboten ist, ohne Zustimmung des Schutzrechtsinhabers den Gegenstand des Schutzrechts

  • herzustellen
  • anzubieten
  • zu gebrauchen
  • anzuwenden
  • in Verkehr zu bringen
  • zu den genannten Zwecken zu importieren

Weiterführendes:
Martin Wilhelm: Patente und Gebrauchsmuster
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Wann beginnt die Schutzwirkung bei einer Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung?

Bei einer Patentanmeldung beginnt eine eingeschränkte Schutzwirkung mit der Offenlegung der Erfindung (normalerweise 18 Monate nach der Anmeldung). Die volle Schutzwirkung entsteht erst mit der Erteilung des Patents.

Bei einer Gebrauchsmusteranmeldung beginnt die Schutzwirkung mit der Eintragung des Gebrauchsmusters.

Weiterführendes:
Martin Wilhelm: Patente und Gebrauchsmuster
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Wie lange schützt ein Patent bzw. Gebrauchsmuster?

Ein deutsches Patent besitzt eine maximale Laufzeit von 20 Jahren ab Anmeldetag.

Ein deutsches Gebrauchsmuster besitzt eine maximale Laufzeit von 10 Jahren ab Anmeldetag.

Weiterführendes:
Martin Wilhelm: Patente und Gebrauchsmuster
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Für welche Länder erhält man Schutzwirkung durch ein deutsches Patent oder Gebrauchsmuster?
Ein deutsches Schutzrecht entfaltet seine Schutzwirkung nur auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland.

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Für welche Länder kann man Schutzwirkung durch ein europäisches Patent erhalten?

Durch ein europäisches Patent kann man Schutzwirkung für folgende Staaten erhalten (Stand: 2008):

  • Albanien
  • Belgien
  • Bosnien und Herzegowina
  • Bulgarien
  • Dänemark
  • Deutschland
  • Estland
  • Finnland
  • Frankreich
  • Griechenland
  • Großbritannien
  • Irland
  • Island
  • Italien
  • Kroatien
  • Lettland
  • Liechtenstein
  • Litauen
  • Luxemburg
  • Malta
  • Mazedonien (ehemalige jugoslawische Republik... )
  • Monaco
  • Niederlande
  • Norwegen
  • Österreich
  • Polen
  • Portugal
  • Rumänien
  • Schweden
  • Schweiz
  • Serbien
  • Slowenien
  • Slowakei
  • Slowenien
  • Spanien
  • Tschechische Republik
  • Türkei
  • Ungarn
  • Zypern

Weiterführendes:
Dr. Torsten Duhme: Europäische Patente und der PCT
Beispiel für eine europäische Patentschrift
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Für welche Länder kann man Schutzwirkung durch ein international angemeldetes Patent erhalten?

Durch ein nach dem PCT (Patent Cooperation Treaty) international angemeldetes Patent kann man Schutzwirkung in ca. 122 Staaten erhalten. Jedoch ist zu beachten, daß durch eine Anmeldung nach dem PCT nicht automatisch ein Patent in jedem ausgewählten Staat bzw. jeder ausgewählten nationalen Patentorganisation erteilt wird. Die Patentanmeldung muss vielmehr nach der Anmeldephase in jedem einzelnen Staat einzeln verfolgt werden.

Weiterführendes:
Dr. Torsten Duhme: Europäische Patente und der PCT
Beispiel für eine internationale Patentschrift
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Gibt es ein Weltpatent, durch das eine Erfindung weltweit geschützt werden kann?

Nein. Ein Patent mit weltweiter Schutzwirkung existiert nicht. Die nach dem PCT (Patent Cooperation Treaty) mögliche internationale Patentanmeldung führt nicht zu einem internationalen Patent, sondern nur zu einzelnen nationalen bzw. regionalen Schutzrechten, die aber nach der internationalen Anmeldephase jeweils einzeln weiterverfolgt werden müssen.

Weiterführendes:
Dr. Torsten Duhme: Europäische Patente und der PCT
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Was kostet eine Patentanmeldung?

Die amtlichen Gebühren für die Anmeldung eines deutschen Patents (Auswahl):

Anmeldung (inkl. 10 Patentansprüche)60,- Euro
Jeder weitere Patentanspruch30,- Euro
Recherche250,- Euro
Prüfung ohne vorherige Recherche350,- Euro
Prüfung nach vorheriger Recherche150,- Euro

Bitte beachten Sie hinsichtlich Gebühren unseren Redaktionshinweis.

Ab dem 3. Jahr nach der Anmeldung sind zusätzlich Jahresgebühren zu entrichten.

Außer den amtlichen Gebühren sind bei Vertretung durch einen Patent- oder Rechtsanwalt dessen Honorare und Auslagen zu berücksichtigen. Da es keine Gebührenordung für Patentanwälte gibt, sind die Kosten frei vereinbar. Die Anwaltskosten betragen normalerweise ein Vielfaches der amtlichen Gebühren.
Bitte beachten Sie auch die Warnhinweise des Deutschen Patent- und Markenamts hinsichtlich irreführender Zahlungsaufforderungen.
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Was kostet eine Gebrauchsmusteranmeldung?

Die amtlichen Gebühren für die Anmeldung eines deutschen Gebrauchsmusters (Auswahl):

Anmeldung40,- Euro
Freiwillige Recherche250,- Euro

Bitte beachten Sie hinsichtlich Gebühren unseren Redaktionshinweis.

Das Gebrauchsmuster ist damit zunächst für drei Jahre gültig und kann dann verlängert werden, wofür Verlängerungsgebühren erhoben werden.

Außer den amtlichen Gebühren sind bei Vertretung durch einen Patent- oder Rechtsanwalt dessen Honorare und Auslagen zu berücksichtigen. Da es keine Gebührenordung für Patentanwälte gibt, sind die Kosten frei vereinbar. Die Anwaltskosten betragen normalerweise ein Mehrfaches der amtlichen Gebühren.

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Was kostet ein europäisches Patent?

Die amtlichen Gebühren für eine Patentanmeldung beim Europäischen Patentamt (Auswahl):

Anmeldung180,- Euro
Recherche1.050,- Euro
Prüfung1.405,- Euro
Erteilung790,- Euro
Bennungsgebühr pro Land80,- Euro

Bitte beachten Sie hinsichtlich Gebühren unseren Redaktionshinweis.

Da ein europäisches Patent nach der Erteilung in ein Bündel von nationalen Patenten zerfällt, müssen neben diesen amtlichen Gebühren je nach benannten Ländern noch verschiedene Kosten für Übersetzungen, nationale Jahresgebühren, und Anwaltskosten berücksichtigt werden, die normalerweise ein Vielfaches der genannten Amtsgebühren beim Europäischen Patentamt betragen.

Weiterführendes:
Dr. Torsten Duhme: Europäische Patente und der PCT
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Was kostet eine internationale Patentanmeldung?

Die amtlichen Gebühren für eine internationale Patentanmeldung bei der WIPO über das Deutsche bzw. Europäische Patentamt (Auswahl):

Grundgebühr848,- Euro
Übermittlungsgebühr90,- Euro
Recherche1.700,- Euro
Vorläufige Prüfung1.675,- Euro
Bearbeitungsgebühr für die vorläufige Prüfung147,- Euro

Bitte beachten Sie hinsichtlich Gebühren unseren Redaktionshinweis.

Da eine internationale Patentanmeldung nur das Anmeldeverfahren für nachfolgende nationale oder regionale Patentanmeldungen regelt und nicht zu einem internationalen Patent führt, können die genannten amtlichen Gebühren nur als Anhaltspunkte für die erste Phase einer internationalen Patentanmeldung gelten. Daneben müssen neben diesen amtlichen Gebühren noch verschiedene Kosten berücksichtigt werden, die normalerweise ein Vielfaches der genannten Amtsgebühren betragen.

Weiterführendes:
Dr. Torsten Duhme: Europäische Patente und der PCT
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Kann man auch im Internet nach bereits vorhandenen Patenten und Gebrauchsmustern recherchieren?

Ja. Dabei sind folgende unterschiedliche Angebote vorhanden:

  • Kostenlose WWW-Datenbanken mit Daten zu Patentdokumenten
  • Kostenpflichtige WWW-Datenbanken mit Daten zu Patent- und Gebrauchsmusterdokumenten
  • Kostenpflichtige Online-Datenbanken im Angebot von Hosts, die eine WWW-Schnittstelle für ihre Datenbanken eingerichtet haben

Weiterführendes:
Datenbanken im Internet
Anbieter von Datenbanken zum Gewerblichen Rechtsschutz
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Wie kann man erfahren, ob ein bestimmtes Patent oder Gebrauchsmuster noch gültig ist?

Der Rechtsstand eines Patents oder Gebrauchsmusters wird bei dem zuständigen Amt in Datenbanken, auch Rollen genannt, erfaßt und bei Bedarf aktualisiert. Das IP hat Zugriff auf den Rechtsstand diverser Länder und kann Auszüge erstellen. Nähere Auskünfte finden sich unter "Dienstleistungen: Rechtsstandsauskünfte zu Schutzrechten".

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